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Available as pdf; read on any device; instant download; own it forever;. Vierter abschnitt. Gebühren für die beratung und für die hilfeleistung bei der erfüllung allgemeiner steuerpflichten. Dies gilt für die höhe der vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. 35 zulassung zur prüfung, befreiung von der prüfung, organisatorische durchführung der prüfung, abnahme der prüfung, wiederholung der prüfung und besetzung des prüfungsausschusses. 1 anwendungsbereich die vergütung ( gebühren und auslagenersatz) des steuerberaters mit sitz im inland für seine im inland selbständig ausgeübte berufstätigkeit ( § 33 des steuerberatungsgesetzes) bemisst sich nach dieser verordnung.
§ 23 sonstige einzeltätigkeiten. § 21 rat, auskunft, erstberatung. Juli ist die neue steuerberatervergütungsverordnung ( stbvv) als teil der „ fünften verordnung zur änderung steuerlicher verordnungen“ in kraft getreten ( bgbl. Hinsichtlich des anwendungszeitpunktes der neu gefassten stbvv ist die allgemeine über- gangsvorschrift des § 47a stbvv zu beachten. Stbvv authors: horst meyer, christoph goez, gerald schwamberger.